Nutzungsbedingungen
1. Das Fahrzeug wird im Austausch für die Verpflichtung des Kunden bereitgestellt, GO AND CARS, SL den auf der Vorderseite (Abschnitt „Mietfahrzeug“) angegebenen Tagesbetrag zu zahlen, ein Betrag, der um die Mehrwertsteuer (MwSt.) erhöht wird, wobei die Treibstoffkosten vom Kunden zu tragen sind. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und muss mit vollem Tank zurückgegeben werden. Im Vertrag sind 200 km/Tag enthalten, darüber hinausgehende km werden mit 0,20 Cent/km abgerechnet.
2. Das Fahrzeug muss an dem in der Überschrift als voraussichtliches Rückgabedatum angegebenen Datum an GO AND CARS, SL zurückgegeben werden. Bei verspäteter Lieferung am angegebenen Datum wird eine tägliche Gebühr von 50 €/Tag erhoben, es sei denn, es wurde diesbezüglich eine Vereinbarung zwischen GO AND CARS, SL getroffen. und der Kunde.
3. Das Fahrzeug befindet sich hinsichtlich Aussehen und Betrieb in einwandfreiem Zustand und entspricht den Bedingungen der obligatorischen und freiwilligen Versicherung, die sich in den Bedingungen der dem Kunden ausgehändigten Police sowie in den Verwaltungsunterlagen des Fahrzeugs widerspiegeln. Der Kunde akzeptiert die Versicherungsbedingungen und verzichtet ab diesem Zeitpunkt darauf, gegen GO AND CARS, SL jegliche gerichtliche oder außergerichtliche Klage einzureichen, um Haftung zu fordern, die sich aus irgendeinem Grund aus der Entsorgung oder Nutzung des Fahrzeugs ergeben könnte, die nicht durch die oben genannten Bestimmungen abgedeckt ist Kfz-Versicherung.
4. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen, es so zu behandeln, als ob es sein Eigentümer wäre, und die geltenden Gesetze in Spanien zu Verkehr und Straßensicherheit zu respektieren. Das Fahrzeug wird von der Firma GO AND CARS, SL ausschließlich an den Kunden übergeben. Für den Fall, dass der Kunde das Fahrzeug einem Dritten überlässt, haftet er für alle Schäden, die der Dritte am Fahrzeug verursacht. Der Kunde ist für alle Schäden verantwortlich, die durch das übergebene Fahrzeug verursacht werden können. Er trägt die Verantwortung für die Kosten, die sich aus Schäden an der Polsterung des Fahrzeugs oder einer Verschlechterung aufgrund unsachgemäßer oder fahrlässiger Verwendung ergeben, wie z. B. verursachte Schäden Schäden an den Dächern oder der Unterseite des Fahrzeugs, Schäden an den Reifen wie Löcher, Dellen an den Felgen, Verformungen der Reifen durch unsachgemäßen Gebrauch usw. Diese Schäden sind in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen, einschließlich der Tage des Ausfalls in der Werkstatt.
WENN VERTRAGSVERTRAGLICH: Das Fahrzeug verfügt über eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300 €, so dass der Kunde im Schadensfall die Selbstbeteiligung bezahlen muss, es sei denn, das Unternehmen leistet aufgrund der Art des Unfalls oder aus irgendeinem Grund keine Entschädigung In diesem Fall müsste der Kunde den Gesamtbetrag für die Reparatur des Fahrzeugs und die Schäden, die Dritten entstanden sind, bezahlen. Das Fahrzeug wird innen und außen sauber geliefert. Andernfalls wird eine Strafe (von 12 bis 100 €) für die Reinigung erhoben. Ebenso haftet der Kunde für alle Schäden, die Dritten durch die Nutzung des Ersatzfahrzeugs entstehen, sofern diese nicht durch die genannte Versicherung gedeckt sind.
5. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit eine Untersuchung des Fahrzeugs durchzuführen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass es Schäden jeglicher Art erlitten hat oder dass der Kunde einer der Verpflichtungen aus den vorstehenden Klauseln nicht nachkommt .
6. Im Falle eines Diebstahls oder Totalverlusts des Mietfahrzeugs muss der Kunde die Verantwortung übernehmen und für alle Kosten einschließlich des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs auf dem Markt aufkommen. GO AND CARS, SL haftet weder für Verluste oder Diebstähle im Fahrzeug während der Überführungsdauer noch für Schäden an Gegenständen, die zum Zeitpunkt des Diebstahls oder Unfalls im Fahrzeug gefunden wurden.
7. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug während der Überlassungsdauer nicht entgeltlich für Transportzwecke zu nutzen, es nicht entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte zu überlassen oder an Automobilwettbewerben jeglicher Art teilzunehmen. Sofern keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von GO AND CARS, SL vorliegt, wird das Mietfahrzeug nicht außerhalb der Grenzen Spaniens genutzt und die Ausfahrt aus dem spanischen Hoheitsgebiet ist ausdrücklich nicht gestattet.
8. Im Fahrzeuginnenraum ist das Rauchen verboten.
9. Für den Fall, dass während der Überführungsdauer eine Anomalie beim Betrieb des Fahrzeugs oder ein Unfall auftritt, muss der Kunde GO AND CARS, SL unverzüglich benachrichtigen und den Abschleppwagen der Fahrzeugversicherung rufen, damit das Fahrzeug zurückgebracht werden kann zu unserer Esteller Import-Werkstatt in der Avda Magallanes, 1 in Benicarló. Telefon 682900300. GO AND CARS, SL wird dem Kunden ein anderes Fahrzeug zu den gleichen Bedingungen überlassen, wenn dieses nicht verfügbar ist. Sollte ein anderes Fahrzeug nicht für die Übergabe an den Kunden verfügbar sein, übernimmt GO AND CARS, SL keinerlei Verantwortung für die Konzession.
11. Gemäß dem Organgesetz 15/1999 zum Schutz personenbezogener Daten werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten in die Datei von GO AND CARS, SL aufgenommen werden, um die mit dem Inhalt dieses Dokuments verbundenen Verfahren durchzuführen. Sie werden über Ihr Recht auf Zugang, Widerspruch, Berichtigung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten informiert.

